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Baustyropor gilt ab dem 30. September als gefährlicher Abfall und muss dann als Sondermüll entsorgt werden. Darauf weist die kommunale Abfallwirtschaft des Landkreises Miltenberg hin. Styropor aus Verpackungen (Formteile) hingegen könne weiterhin über den gelben Wertstoffsack entsorgt werden, da es nicht mit Brandschutzmittel behandelt ist.