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Der Zank zwischen Bauherren, Marktgemeinde Kleinheubach und dem Landratsamt tobt seit Jahren. Stein des Anstoßes ist eine Terrassenüberdachung in der Römerstraße, die gleich um neun Meter in der Breite und 4,50 Meter in der Tiefe die zulässigen Baugrenzen überragt. Jetzt zeichnet sich ein Schlussstrich ab, denn vor dem Verwaltungsgericht Würzburg haben die Parteien einen gerichtlichen Vergleich geschlossen.