Ist von einer Gebührenanpassung die Rede, handelt es sich häufig um eine beschönigende Umschreibung für eine Gebührenerhöhung. Doch es gibt auch Ausnahmen. In Großwallstadt beispielsweise könnten die Gebühren für Wasser und Abwasser für private Haushalte künftig etwas günstiger werden.
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