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Seit fast 100 Jahren bekennt sich der deutsche Staat zu seiner Verantwortung, mit »Kunst am Bau« einerseits die Künstler sozial zu unterstützen und zugleich damit einen Beitrag zur Identifikation mit dem Bauwerk und zu seiner Ästhetik zu leisten. Schon die Weimarer Verfassung von 1919 bekannte in Artikel 142: »Kunst, Wissenschaft und Lehre sind frei. Der Staat gewährt ihnen Schutz und nimmt an ihrer Pflege teil.«